Finanzierung der Krankenhauspflege ab 2020

Finanzierung der Krankenhauspflege ab 2020

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Finanzierung der Krankenhauspflege ab 2020

Berlin, Datum: 07. April 2020 – Veröffentlichung

Strukturelle Chance mit ökonomischem Risiko

Mit dem grundsätzlich positiven Gedanken des Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetzes die Krankenhauspflege künftig nicht mehr über DRG Fallpauschalen oder Zusatzentgelte zu finanzieren, sondern hausindividuell voll zu vergüten, stellt sich für einige Kliniken die prospektive Handhabbarkeit dieser Gegebenheiten.

Neben den nunmehr anstehenden weiteren Budgetverhandlungen mit Kostenträgern, gilt für die Zeit bis zur Einigung beider Parteien nach § 15 Abs. 2a KHEntgG ein Pflegebudget von 130 € je vollstationärem und 65 € je teilstationärem Belegungstag. Lagen Kliniken bisher über den vorübergehenden Tagessätzen, kann dies zu kurzfristigen Liquiditätsengpässen führen. Aus der Gesetzgebung resultierend, fallen ökonomische Effizienzen weg, die sich bisher aus Preis- bzw. Mengeneffekte im Pflegerischen Dienst ergaben.

Kliniken sind daher gezwungen, die Wirtschaftlichkeit aus der Kombination des medizinischen Leistungsportfolios mit einer effektiven Verbrauchssteuerung und effizienten Prozessen zu steigern.

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