Das Krankenhauszukunftsgesetz – Abschlagsregelung

Datum: 18. Januar 2021 – Meldungen

Viele Gespräche, die wir mit unseren Kunden zu den Regelungen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) führen, sind von einiger Unsicherheit geprägt. Dies betrifft nicht nur Betreiber von Krankenhäusern und Kliniken, sondern genauso IT-Unternehmen und Behörden. Ein besonders heikles Thema ist die Abschlagsregelung, von der oftmals und aus verschiedenen Richtungen zu hören ist, dessen genaue Definition sich aber weder im KHZG noch in der Richtlinie zum Krankenhauszukunftsfonds wiederfindet. Wer hier genaueres erfahren und sich dabei nicht auf Hörensagen verlassen möchte, begibt sich in den § 5 Abs. 3h des KHEntgG und in §19 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung. Hier steht zu lesen:

Die maximale Höhe des Abschlages beträgt 2% des Rechnungsbetrags für jeden voll- und teilstationären Fall. Die Abschlagsregelung gilt bereits zum 01.01.2025

Ein Abschlag kommt nur dann nicht zum Tragen, wenn alle der fünf, im Folgenden genannten digitalen Dienste im Krankenhaus vollumfänglich bereitgestellt werden:

– Patientenportal (Einweiser-, Entlass- und Patientenportal während des Aufenthaltes)
– Elektronische Pflege- und Behandlungsdokumentation
– Klinische Entscheidungssysteme (CSS)
– Digitales Medikationsmanagement (AMTS)
– Digitale Leistungsanforderung (CPOE / OERR)

Genauere Regelungen zum Abschlagsverfahren und der -Höhe vereinbaren der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft.

Klar ist jedoch heute bereits: Die Höhe des jeweiligen Abschlages hängt (gewichtet proportional) von der Anzahl der nicht bereitgestellten Dienste (s.o.) ab und zudem ob und wieviel bereitgestellte Dienste im Krankenhaus genutzt werden.

Das Krankenhauszukunftsgesetz – eine Chance

Datum: 15. Januar 2021 – News

GÖK Consulting unterstützt Kliniken bei der Identifizierung, Beantragung und Umsetzung förderfähiger Projekte.

Die aktuelle Krise zeigt, wie wichtig die Digitalisierung für die Gesundheitsversorgung ist und deshalb intensiver vorangetrieben werden muss. Mit der Verabschiedung des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) will die Bundesregierung die Digitalisierung in deutschen Kliniken fördern. Bund und Ländern haben dafür ein milliardenschweres Investitionsprogramm auf den Weg gebracht, um dem Investitionsstau im Bereich der Digitalisierung entgegenzuwirken. Hierfür können Kliniken bis zum Ende des Jahres Fördermittel beantragen. Mithilfe eines ganzheitlichen Beratungsansatzes unterstützt GÖK Consulting Kunden dabei, die Chancen des Förderprogramms zu nutzen.

Schon heute begleitet GÖK Consulting mehrere Krankenhäuser auf dem Weg der digitalen Transformation.  Mithilfe einer analytischen und systematischen Vorgehensweise unterstützt GÖK Consulting bei der Vorbereitung und Realisierung von Förderanträgen. Die Klinik profitiert neben der kurzfristen Verfügbarkeit freier Ressourcen, die in der Corona Krise dingend benötigt werden, von dem umfassenden Expertenwissen der GÖK-Berater.

Das Leistungsangebot im Überblick:

– IT-Bestandsaufnahme (IT-Kurz-Audit)
– Identifizierung förderfähiger Projekte
– Professionelle Vorbereitung und Durchführung der Antragsstellung
– KHZG konforme Umsetzung der Fördertatbestände
– Projektplanung und Projektumsetzung
– Erstellung einer Digitalstrategie

GÖK Consulting Blick auf über 30 Jahre Erfahrung und hunderte erfolgreich abgeschlossene Projekte im Bereich der Digitalisierung im Gesundheitswesen zurück. Die Planung und Umsetzung folgender förderfähiger Vorhaben gehören zu den Kernkompetenzen der GÖK-Berater:

– Aktualisierung der (informations-)technischen Ausstattung der Notaufnahme
– Implementierung eines Patientenprotals
– Digitalen Pflege- und  Behandlungsdokumentationssystems
– Einrichtung von automatisierten und sprachbasierten Unterstützungssystemen
– Digitales Anforderungswesen (CPOE-Systeme)
– IT-Sicherheit und Interoperabilität
– Digitales Medikationsmanagement
– Implementierung von Entscheidungsunterstützungssystemen (CSS)
– Aufbau telemedizinischen Netzwerkstrukturen
– Robotik

Gerne beraten wir Sie auch persönlich.  Kontakt